Hotel van Lendt
Ihr Frühstückshotel garni
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel van Lendt - Ihr Frühstückshotel garni. Der Begriff "Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Kundeaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotel van Lendt in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
1.4 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.
2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind Hotel van Lendt und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Hotel van Lendt zustande. Dabei ist es egal, ob der Antrag mündlich, fernmündlich oder in Textform erfolgt. Hotel van Lendt steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Der Hotelaufnahmevertrag gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.2 Alle Ansprüche gegen Hotel van Lendt verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel van Lendt beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel van Lendt ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise, des Hotel van Lendt zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Hotel van Lendt beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunde selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Hotel van Lendt kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Hotel van Lendt erhöhen.
3.4.1 Einen Preisnachlass liegt im Ermessen von Hotel van Lendt. Hotel van Lendt gewährt erst bei 5. zusammenhängenden Nächten oder bei mehreren Buchungen über einen längeren Zeitraum. Dieses betrifft Direktbuchungen bei uns. Die Zahlung erfolgt wöchentlich zum Normalpreis. Die Gutschrift erfolgt erst bei Abreise/ am Ende des letzten Aufenthalts und nur, wenn alle gebuchten Nächte wahrgenommen wurden.
3.5 Ist eine Zahlung auf Rechnung in Textform mit Hotel van Lendt vereinbart, so hat die Zahlung -vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung in Textform- innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Hotel van Lendt kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Hotel van Lendt berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel van Lendt im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnschreiben geltend machen. Hotel van Lendt bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel van Lendt ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Hotel van Lendt ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel van Lendt aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotel (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel van Lendt geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Hotel van Lendt der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. Buchungen die über ein Buchungsportal getätigt werden, müssen auch vom Gast im Buchungsportal storniert werden. Telefonische oder per E-Mail erhaltene Stornierungen sind nicht möglich.
4.2 Sofern zwischen der Hotel van Lendt und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der Hotel van Lendt auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Hotel van Lendt ausübt. Dieses betrifft auch Buchungen die über ein Buchungsportal erfolgt sind. Im Zeitraum 22.12.2023 bis 07.01.2024 ist eine Stornierung nach Zahlungseingang nicht möglich.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Hotel van Lendt einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Hotel van Lendt den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Hotel van Lendt hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel van Lendt den Abzug auf ersparte Aufwendungen pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4 Die Stornierungsbedingungen von Hotel van Lendt lauten wie folgt:
Stornierungen von vereinbarten Leistungen sind bis zum 7. Tage vor der Anreise kostenfrei möglich, sofern keine andere Vereinbarung in Textform vorliegt. Zwischen dem einschließlich 6. und einschließlich 1. Tag vor der Anreise 50 % der vereinbarten Vergütung. Bei Nichtanreise (No Show) am Anreisetag ist der Kunde verpflichtet 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die vereinbarten Leistungen seitens des Kunden nur teilweise storniert wurden. Dieses betrifft auch Buchungen über Buchungsportale. Im Zeitraum 22.12.2023 bis 07.01.2024 ist eine Stornierung nach Zahlungseingang nicht möglich.
5. Rücktritt des Hotel van Lendt
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Hotel van Lendt mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend auch bei der Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Hotel van Lendt mit angemessener Fristsetzung nicht zu einer festen Buchung bereit ist. Spätestens nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann Hotel van Lendt ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer, Räumlichkeiten, Flächen und Leistungen frei verfügen.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und / oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von Hotel van Lendt gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Hotel van Lendt ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel van Lendt berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- Hotel van Lendt begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat die Pflicht, bei einer Anreise (14:00 bis 16:00 Uhr) vor den Öffnungszeiten der Rezeption, nach 20:00 Uhr Rezeptionsschluss und am Ruhetag Hotel van Lendt schriftlich oder telefonisch über die Ankunftszeit zu informieren. Eine Schlüsselübergabe erfolgt dann durch unseren Keyboy mit mitgeteiltem Schlüsselcode. Wenn der Kunde ein Hotelzimmer über Dritte bei uns bucht, gilt diese Information/ Vorgehensweise ebenfalls. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4 Der Kunde bucht ein Nichtraucherzimmer. Auf den Zimmern, in Fluren, dem Frühstücksraum, der Lobby und allen öffentlichen Räumen besteht ein absolutes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen setzt Hotel van Lendt mit 200 € in Rechnung.
6.5 Der Kunde hat die Pflicht seinen Zimmerschlüssel beim Check-Out abzugeben. Einen Zimmerschlüsselverlust berechnen wir mit 60,00 € je Zimmerschlüssel.
7. Haftung des Hotel van Lendt
7.1 Hotel van Lendt haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel van Lendt beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotel van Lendt beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotel van Lendt steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird Hotel van Lendt bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet Hotel van Lendt dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post, Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 In den öffentlichen Bereichen des Hotel van Lendt ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
8.2 Der Kunde haftet für alle Schäden, die von ihm in seinem Zimmer in der vereinbarten Nutzungszeit verursacht worden sind.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Dülmen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Dülmen.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 02.06.2020